Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri
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Der Zeitpunkt an dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt ist der Versicherungsbeginn. Der Versicherungsschutz beginnt frühstens zu dem im Vertrag vereinbarten Termin und meist mit Zahlung der Erstprämie.
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