Lexikon -Keller
Beim Abschluss einer
Haus- und Wohngebäudeversicherung
ist unbedingt anzugeben, ob das Haus unterkellert bzw. teilunterkellert ist.
Keller zählen nicht als Vollgeschoss.
Startseite StartseiteStartseite Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri powered by Inveda.net | hier vergleichen | Privat | Gewerbe | Onlinerechner | Erklärvideos | Simplr | Kundenlogin | Kontakt |