Lexikon -Inhaberklausel
Unter Inhaberklausel versteht man eine besondere Vereinbarung bei einem Schuldrechts-Vertrag. Sie besagt, dass der Person, die die Schuldvereinbarung vorlegt (Inhaber), der Schuldbetrag zu leisten ist.
Startseite StartseiteStartseite Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri powered by Inveda.net | hier vergleichen | Privat | Gewerbe | Onlinerechner | Erklärvideos | Simplr | Kundenlogin | Kontakt |