Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri
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Erhöht sich das zu tragende Risiko gegenüber dem im Versicherungsvertrag beschriebenen, spricht man von Gefahrerhöhung. Unter Umständen (bei absichtlicher Herbeiführung) kann dies sogar ein Kündigungsgrund sein.
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