Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri
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Grundsätzlich steht dem Geschädigten der Ersatz der Aufwendungen zu, die er für die Beseitigung des Schadens an seinem Fahrzeug aufzuwenden hatte. Als Nachweis hierfür dient die konkrete Reparaturkostenabrechnung.
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