Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri
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Soweit in den Tarifen nicht anders geregelt, gelten Blindenstöcke als Hilfsmittel. Damit die Kosten übernommen werden, ist eine schriftliche Leistungszusage des Versicherers nötig. siehe: Blindenhund
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